Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fix Garage GmbH
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Fix Garage GmbH (nachfolgend «Garage») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»).
1.2 Sie gelten insbesondere für:
* Reparatur- und Wartungsarbeiten;
* Servicearbeiten;
* Diagnose und Fehlersuche;
* MFK-Vorbereitungen und MFK-Arbeiten;
* Reifen- und Räderarbeiten;
* Fahrzeugaufbereitung;
* Einbau und Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör;
* Fahrzeugumbauten und Tuningarbeiten;
* Fahrzeuglagerung und Fahrzeugeinstellung;
* Probefahrten;
* Fahrzeugankauf;
* Fahrzeugverkauf und Vermittlung;
* sämtliche damit verbundenen Dienstleistungen.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Garage ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.
1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen der Garage und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
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2. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
2.1 Aufträge können schriftlich, elektronisch, telefonisch oder mündlich erteilt werden.
2.2 Ein Auftrag kommt zustande, sobald die Garage den Auftrag annimmt oder mit dessen Ausführung beginnt.
2.3 Die Garage ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Mit Erteilung eines Auftrags, Übergabe eines Fahrzeugs oder Abschluss eines Kaufvertrages bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
2.5 Der Kunde bestätigt, verfügungsberechtigt über das Fahrzeug zu sein oder über die notwendige Zustimmung bzw. Vollmacht des Eigentümers zu verfügen.
2.6 Der Kunde haftet gegenüber der Garage für Schäden und Kosten, die aufgrund unrichtiger Angaben über die Verfügungsberechtigung entstehen, soweit gesetzlich zulässig.
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3. Preise und Kostenvoranschläge
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
3.2 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
3.3 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindliche Kostenschätzungen.
3.4 Ein Kostenvoranschlag wird nur dann als verbindlicher Festpreis betrachtet, wenn dies ausdrücklich schriftlich als «Festpreis» vereinbart wurde.
3.5 Der tatsächliche Rechnungsbetrag kann vom Kostenvoranschlag abweichen, wenn während der Arbeiten zusätzliche Schäden, Defekte oder notwendige Arbeiten festgestellt werden.
3.6 Der Kunde wird über wesentliche Mehrkosten nach Möglichkeit informiert.
3.7 Ist eine sofortige Information nicht möglich oder sind Arbeiten zur Vermeidung weiterer Schäden erforderlich, darf die Garage notwendige Arbeiten im angemessenen Umfang ausführen.
3.8 Diagnose-, Fehlersuch-, Prüf-, Demontage- und Montagearbeiten sind kostenpflichtig, auch wenn anschliessend keine Reparatur durchgeführt wird.
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4. Reparatur- und Werkstattleistungen
4.1 Die Garage führt die ausdrücklich beauftragten Arbeiten fachgerecht und nach bestem Wissen aus.
4.2 Eine Reparatur eines bestimmten Bauteils stellt keine Garantie für die Funktionsfähigkeit anderer Fahrzeugkomponenten dar.
4.3 Bei älteren Fahrzeugen, Fahrzeugen mit hoher Laufleistung, Vorschäden, Unfallfahrzeugen, Tuningfahrzeugen oder technisch stark beanspruchten Fahrzeugen können weitere Defekte auftreten.
4.4 Für Defekte, die bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren und nicht Gegenstand des Auftrags sind, übernimmt die Garage keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
4.5 Der Kunde verpflichtet sich, der Garage sämtliche ihm bekannten Vorschäden, Unfälle, Umbauten, Tuningmassnahmen und sonstigen technischen Besonderheiten mitzuteilen.
4.6 Unterlässt der Kunde solche Angaben und entstehen dadurch zusätzliche Kosten oder Schäden, trägt der Kunde diese im gesetzlich zulässigen Umfang.
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5. Diagnose und Fehlersuche
5.1 Eine Diagnose basiert auf den zum Zeitpunkt der Prüfung verfügbaren Informationen und technischen Möglichkeiten.
5.2 Ein ausgelesener Fehlercode stellt nicht zwingend die tatsächliche Ursache eines Defekts dar.
5.3 Bei komplexen, sporadischen oder elektronischen Fehlern kann eine eindeutige Fehlerfeststellung mehrere Prüfschritte erfordern.
5.4 Die Garage haftet nicht dafür, dass bei einer ersten Diagnose sämtliche Ursachen eines Fehlers festgestellt werden können.
5.5 Weitere Diagnose- und Prüfkosten dürfen verrechnet werden, wenn zusätzliche Arbeiten zur Eingrenzung oder Feststellung des Fehlers erforderlich sind.
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6. Ersatzteile und Fremdteile
6.1 Die Garage bestimmt grundsätzlich die für eine Reparatur geeigneten Ersatzteile, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Der Kunde kann ausdrücklich die Verwendung eines bestimmten Herstellers oder Ersatzteils verlangen.
6.3 Verlangt der Kunde ausdrücklich ein bestimmtes Ersatzteil, trägt er das Risiko hinsichtlich Eignung, Qualität und Kompatibilität, soweit gesetzlich zulässig.
6.4 Vom Kunden angelieferte Ersatzteile werden grundsätzlich auf dessen Risiko eingebaut.
6.5 Die Garage übernimmt für vom Kunden gelieferte Teile keine Garantie für deren Qualität, Herkunft, Eignung oder Lebensdauer.
6.6 Die Garage ist berechtigt, offensichtlich ungeeignete oder sicherheitsrelevante Teile abzulehnen.
6.7 Für Fremdteile gelten, soweit vorhanden, die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten.
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7. Tuning, Umbauten und nicht serienmässige Fahrzeuge
7.1 Bei Fahrzeugen mit Leistungssteigerungen, Softwareoptimierungen, Downpipes, Sportabgasanlagen, Fahrwerksänderungen, Distanzscheiben, nicht serienmässigen Rädern oder sonstigen Umbauten besteht ein erhöhtes technisches Risiko.
7.2 Die Garage übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die durch solche Veränderungen verursacht oder begünstigt werden, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche relevanten Veränderungen vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.
7.4 Die Verantwortung für die Zulässigkeit eines vom Kunden gewünschten Umbaus im Strassenverkehr liegt grundsätzlich beim Kunden, soweit die Garage keine ausdrückliche Prüfung oder Eintragung als Vertragsleistung übernommen hat.
7.5 Die Garage kann Arbeiten ablehnen, wenn diese aus technischen, sicherheitsrelevanten oder rechtlichen Gründen nicht verantwortbar erscheinen.
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8. Probefahrten und Fahrzeugbewegungen
8.1 Der Kunde ermächtigt die Garage und deren Mitarbeiter, das Fahrzeug im erforderlichen Umfang zu bewegen.
8.2 Dies umfasst insbesondere Fahrten zur Diagnose, Funktionskontrolle, Reparaturprüfung, Abnahme, MFK-Vorbereitung und sonstige notwendige Probefahrten.
8.3 Probefahrten werden grundsätzlich auf das für den jeweiligen Zweck erforderliche Mass beschränkt.
8.4 Der Kunde bestätigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäss zugelassen und versichert ist, soweit eine Verwendung im öffentlichen Strassenverkehr vorgesehen ist.
8.5 Für Schäden, die aufgrund eines bereits vorhandenen technischen Mangels, Materialermüdung oder Verschleisses entstehen, haftet die Garage nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
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9. Fahrzeugannahme und Fahrzeugzustand
9.1 Der Kunde hat die Garage vor Fahrzeugübergabe auf bestehende Schäden und besondere Umstände hinzuweisen.
9.2 Die Garage kann bei Fahrzeugannahme Fotos vom Fahrzeug und dessen Zustand erstellen.
9.3 Solche Fotos können zur Dokumentation des Zustandes bei Fahrzeugannahme und -übergabe verwendet werden.
9.4 Gegenstände und Wertsachen im Fahrzeug sind vom Kunden vor Übergabe zu entfernen.
9.5 Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände übernimmt die Garage keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
9.6 Die Garage ist berechtigt, die Annahme eines Fahrzeugs abzulehnen, wenn dessen Zustand eine erhebliche Gefahr für Personen, Betriebsmittel oder andere Fahrzeuge darstellt.
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10. Fahrzeugaufbewahrung und Standkosten
10.1 Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert.
10.2 Das Fahrzeug ist nach entsprechender Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
10.3 Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig abgeholt, kann die Garage angemessene Stand-, Lager- und Aufbewahrungskosten verrechnen.
10.4 Bei länger dauernder Nichtabholung kann die Garage den Kunden schriftlich zur Abholung auffordern und weitere gesetzlich zulässige Schritte einleiten.
10.5 Die gesetzlichen Rechte der Garage, insbesondere ein allfälliges Retentionsrecht, bleiben vorbehalten.
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11. Zahlungsbedingungen
11.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig zu bezahlen.
11.2 Bei Zahlungsverzug gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern dies gesetzlich zulässig bzw. vereinbart ist.
11.3 Die Garage ist berechtigt, Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten im gesetzlich zulässigen Umfang zu verlangen.
11.4 Bei offenen fälligen Forderungen kann die Garage weitere Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung einstellen.
11.5 Die Garage kann die Herausgabe eines Fahrzeugs bis zur Begleichung fälliger und gesetzlich gesicherter Forderungen verweigern, soweit ihr ein entsprechendes Retentionsrecht zusteht.
11.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, unbestrittene Rechnungsbeträge wegen einer anderen behaupteten Forderung zurückzuhalten oder zu verrechnen.
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12. Mängel bei Reparaturen
12.1 Der Kunde hat das Fahrzeug nach Abschluss der Arbeiten möglichst zeitnah zu überprüfen.
12.2 Beanstandungen sind der Garage unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.
12.3 Bei einer berechtigten Beanstandung ist der Garage grundsätzlich zuerst die Möglichkeit einzuräumen, den behaupteten Mangel selbst zu prüfen und – soweit geschuldet – nachzubessern.
12.4 Der Kunde darf grundsätzlich keine Drittgarage mit der Behebung des behaupteten Mangels beauftragen, bevor die Garage Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung erhalten hat, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Rechte verletzt werden.
12.5 Ohne vorherige Möglichkeit zur Prüfung und Nachbesserung übernimmt die Garage Kosten einer Drittgarage nur, soweit sie hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder die Beauftragung ausdrücklich genehmigt hat.
12.6 Die Garage entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten über die Art der Nachbesserung.
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13. Gewährleistung bei Werkstattarbeiten
13.1 Die Gewährleistung richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie nach den individuellen Vereinbarungen des Auftrags.
13.2 Soweit gesetzlich zulässig, kann die Gewährleistung für bestimmte Arbeiten oder Teile individuell eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
13.3 Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Schäden aufgrund von:
* normalem Verschleiss;
* falscher Bedienung;
* Überbeanspruchung;
* fehlender Wartung;
* Unfall;
* Tuning;
* nachträglichen Umbauten;
* Eingriffen Dritter;
* vom Kunden gelieferten Teilen;
* Verwendung des Fahrzeugs entgegen Herstellerangaben;
* anderen Umständen, welche die Garage nicht zu vertreten hat.
13.4 Bei Verschleissteilen richtet sich die Beurteilung nach Alter, Laufleistung, Nutzung und technischem Zustand des Fahrzeugs.
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14. Fahrzeughandel
14.1 Für den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen gelten zusätzlich die Bestimmungen des jeweiligen schriftlichen Kaufvertrages.
14.2 Bei Widersprüchen zwischen dem Kaufvertrag und diesen AGB geht der Kaufvertrag vor.
14.3 Angaben in Inseraten, Bildern, Preislisten und mündlichen Gesprächen dienen grundsätzlich der Beschreibung des Fahrzeuges. Verbindliche Zusicherungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
14.4 Der Käufer erhält, soweit möglich, Gelegenheit zur Besichtigung und Probefahrt.
14.5 Der Käufer kann auf eigene Kosten eine unabhängige Fachperson oder Garage zur Untersuchung des Fahrzeuges beiziehen.
14.6 Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, das Fahrzeug vor Vertragsabschluss ausreichend zu prüfen.
14.7 Mit Vertragsabschluss bestätigt der Käufer, die ihm eingeräumten Prüfungs- und Besichtigungsmöglichkeiten wahrgenommen oder bewusst darauf verzichtet zu haben.
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15. Gebrauchtfahrzeuge und Verschleiss
15.1 Gebrauchtfahrzeuge weisen aufgrund ihres Alters, Kilometerstands und ihrer bisherigen Nutzung einen entsprechenden Verschleiss auf.
15.2 Verschleiss stellt nicht automatisch einen Sachmangel dar.
15.3 Insbesondere bei älteren oder kilometermässig stark beanspruchten Fahrzeugen kann nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche Fahrzeugkomponenten die gesamte weitere Nutzungsdauer ohne Reparatur funktionieren.
15.4 Der Käufer anerkennt, dass auch bei einem zum Zeitpunkt des Verkaufs technisch funktionsfähigen Fahrzeug später Reparaturen und Wartungsarbeiten erforderlich werden können.
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16. Gewährleistung beim Fahrzeugverkauf
16.1 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Sachgewährleistung bei gebrauchten Fahrzeugen im jeweiligen Kaufvertrag auf die gesetzlich zulässige Mindestdauer beschränkt oder ausgeschlossen.
16.2 Ein Ausschluss oder eine Beschränkung gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
16.3 Dem Käufer bekannte und im Kaufvertrag dokumentierte Mängel gelten als akzeptiert, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die nach Übergabe durch unsachgemässe Verwendung, Unfall, Überbeanspruchung, mangelnde Wartung, Tuning, Umbauten oder Eingriffe Dritter entstehen.
16.5 Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
16.6 Umfang, Dauer und Voraussetzungen einer allfälligen Garantie richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen schriftlichen Garantievereinbarung.
16.7 Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel sowie andere zwingende gesetzliche Haftungsfälle bleibt vorbehalten.
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17. Kilometerstand und Fahrzeugangaben
17.1 Der angegebene Kilometerstand entspricht grundsätzlich dem bei der Garage dokumentierten bzw. bekannten Kilometerstand.
17.2 Sofern keine ausdrückliche schriftliche Zusicherung abgegeben wird, wird keine Garantie für eine lückenlose historische Nachvollziehbarkeit des Kilometerstands übernommen.
17.3 Angaben zur Unfallhistorie, Anzahl Vorbesitzer, Servicehistorie, Importhistorie oder früheren Verwendung werden nur verbindlich zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
17.4 Die Garage gibt ihr bekannte wesentliche Tatsachen nicht arglistig falsch oder irreführend an.
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18. Fahrzeugübergabe und Eigentumsvorbehalt
18.1 Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
18.2 Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Fahrzeug im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Eigentum der Garage bzw. des jeweiligen Verkäufers.
18.3 Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Übergabe unverzüglich zu prüfen.
18.4 Eine Fahrzeugübergabe vor vollständiger Zahlung erfolgt ausschliesslich aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung.
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19. Rückgabe und Widerruf beim Fahrzeugkauf
19.1 Ein allgemeines Rückgabe-, Umtausch- oder Widerrufsrecht besteht nicht, sofern ein solches nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
19.2 Eine freiwillige Rücknahme eines Fahrzeuges durch die Garage bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
19.3 Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
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20. Fahrzeugankauf und Inzahlungnahme
20.1 Beim Ankauf oder bei der Inzahlungnahme eines Fahrzeuges ist der Kunde verpflichtet, sämtliche ihm bekannten Angaben zum Fahrzeug vollständig und wahrheitsgemäss zu machen.
20.2 Dazu gehören insbesondere Angaben über Unfälle, Schäden, Reparaturen, Tuning, Manipulationen, Motor- oder Getriebeschäden, Kilometerstand und frühere Nutzung.
20.3 Wird nach dem Ankauf festgestellt, dass wesentliche Angaben falsch oder unvollständig waren, bleiben der Garage die gesetzlichen Rechte vorbehalten.
20.4 Die Garage kann den Ankauf eines Fahrzeuges von einer technischen Prüfung abhängig machen.
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21. Teilebestellungen und Sonderbestellungen
21.1 Speziell für den Kunden bestellte oder angefertigte Teile können nach Bestellung grundsätzlich nicht mehr storniert oder zurückgegeben werden, soweit gesetzlich zulässig.
21.2 Bei nicht vom Kunden verschuldeten Fehllieferungen wird eine angemessene Lösung angeboten.
21.3 Rücksendungen werden nur nach vorgängiger Zustimmung der Garage akzeptiert.
21.4 Bereits eingebaute oder gebrauchte Teile können grundsätzlich nicht zurückgegeben werden.
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22. Haftung
22.1 Die Garage haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
22.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
22.3 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Ersatzfahrzeugkosten und sonstige mittelbare Vermögensschäden ausgeschlossen.
22.4 Die Garage haftet insbesondere nicht für Schäden, die verursacht werden durch:
* normale Abnutzung;
* bereits bestehende Defekte;
* Vorschäden;
* Unfallschäden;
* unsachgemässe Bedienung;
* Überbeanspruchung;
* fehlende Wartung;
* Tuning und Umbauten;
* vom Kunden bereitgestellte Teile;
* Eingriffe Dritter;
* falsche oder unvollständige Angaben des Kunden;
* höhere Gewalt;
* andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Garage.
22.5 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
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23. Datenschutz
23.1 Die Garage bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
23.2 Personenbezogene Daten können insbesondere zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung, Kommunikation, Terminverwaltung, Garantieabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet werden.
23.3 Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung der Fix Garage GmbH.
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24. Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
24.1 Die Garage ist berechtigt und verpflichtet, geschäftsrelevante Unterlagen und Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufzubewahren.
24.2 Dazu können insbesondere Rechnungen, Aufträge, Fahrzeugdaten, Reparaturhistorien, Fotos, Diagnosedaten und Kommunikation mit dem Kunden gehören.
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25. Höhere Gewalt und ausserordentliche Umstände
25.1 Die Garage haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Umstände ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.
25.2 Dazu gehören insbesondere Lieferengpässe, Verzögerungen von Ersatzteillieferanten, behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Feuer, Stromausfälle, Streiks, technische Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
25.3 Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend, soweit die Verzögerung nicht von der Garage zu vertreten ist.
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26. Änderungen und Zusatzarbeiten
26.1 Während einer Reparatur festgestellte zusätzliche Arbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mitgeteilt.
26.2 Werden zusätzliche Arbeiten vom Kunden ausdrücklich genehmigt, sind diese zusätzlich geschuldet.
26.3 Bei sicherheitsrelevanten oder zur Vermeidung eines weiteren Schadens notwendigen Arbeiten kann die Garage im angemessenen Umfang handeln, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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27. Salvatorische Klausel
27.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.
27.2 Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
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28. Änderungen der AGB
28.1 Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB ist massgebend.
28.2 Die Garage ist berechtigt, diese AGB jederzeit für zukünftige Geschäftsbeziehungen anzupassen.
28.3 Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website der Fix Garage GmbH veröffentlicht.
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29. Anwendbares Recht
29.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Garage und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
29.2 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht/CISG) wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
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30. Gerichtsstand
30.1 Für sämtliche Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Fix Garage GmbH als Gerichtsstand.
30.2 Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zugunsten von Konsumenten, bleiben vorbehalten.
30.3 Der Garage bleibt es vorbehalten, den Kunden auch an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand zu belangen.
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Fix Garage GmbH
Schweiz
AGB – Stand Oktober 2026
